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Freistellung nach Kündigung – verschweigen oder erwähnen?

Wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, werden Arbeitnehmer oft freigestellt. Auch wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit einhergehende Freistellung oftmals aufgrund von Umstrukturierungen geschehen, ist den meisten Betroffenen schon klar, dass man Sie einfach nicht mehr im Unternehmen braucht. Eine Tatsache, die alles andere als angenehm ist und am Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl kratzen kann.  Doch wie geht man mit der Freistellung um? Muss man sie in den Bewerbungsunterlagen erwähnen? Diese Frage wird mir sehr oft gestellt. Grundsätzlich rate ich dazu, die Freistellung erst in einem persönlichen Gespräch mit dem Headhunter oder mit dem potenziellen Arbeitgeber zu erwähnen. Wobei man in den Bewerbungsunterlagen natürlich nicht behaupten sollte, man befinde sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis – das entspricht nicht der Wahrheit und kann böse Konsequenzen haben. Aber in den Bew