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Freistellung nach Kündigung – verschweigen oder erwähnen?

Wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, werden Arbeitnehmer oft freigestellt. Auch wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit einhergehende Freistellung oftmals aufgrund von Umstrukturierungen geschehen, ist den meisten Betroffenen schon klar, dass man Sie einfach nicht mehr im Unternehmen braucht. Eine Tatsache, die alles andere als angenehm ist und am Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl kratzen kann. 

Doch wie geht man mit der Freistellung um? Muss man sie in den Bewerbungsunterlagen erwähnen? Diese Frage wird mir sehr oft gestellt. Grundsätzlich rate ich dazu, die Freistellung erst in einem persönlichen Gespräch mit dem Headhunter oder mit dem potenziellen Arbeitgeber zu erwähnen. Wobei man in den Bewerbungsunterlagen natürlich nicht behaupten sollte, man befinde sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis – das entspricht nicht der Wahrheit und kann böse Konsequenzen haben. Aber in den Bewerbungsunterlagen sollen ja die jeweiligen Erfahrungen positiv dargestellt werden. Es geht darum, neue Arbeitgeber von den eigenen Kompetenzen und Stärken zu überzeugen und sich als den idealen Kandidaten für diese Stelle zu präsentieren. Dass das aktuelle Arbeitsverhältnis beendet wurde, ist eher nachrangig zu sehen. Wie gesagt, die Gründe hierfür sollten dann im persönlichen Gespräch dargelegt werden. Aber hier sollten Sie keinesfalls illoyal auftreten und die Schuld ihrem Arbeitgeber in die Schuhe schieben. Negative Aussagen über den Chef und das Unternehmen sind nicht professionell und werfen kein allzu positives Licht auf Sie. Zurückhaltung und Sachlichkeit sind geboten – auch wenn der Frust noch so groß ist. 

Wenn es innerhalb der Freistellung mit einem neuen Job geklappt hat – wunderbar. Wenn nicht, sollten der Beendigungsgrund allerdings in den Unterlagen angeben werden. Glaubhafte Formulierungen können z. B. sein: Umstrukturierungen und Rationalisierungsmaßnahmen führten zum Stellenabbau, von dem auch meine Position betroffen war. Umstrukturierungen führten zur Schließung der Niederlassung, ein Umzug kam aus familiären Gründen nicht infrage. Einvernehmliche Trennung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die berufliche Entwicklung. Falls Sie selbst gekündigt haben, müssen Sie den Grund nicht angeben. Es reicht zunächst der Hinweis, dass das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet wurde. Die Nachfragen kommen dann im Interview, bereiten Sie sich darauf gut vor.

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