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Probezeit nicht bestanden?!

Eines der schlimmsten Szenarien ist für viele, die Probezeit nicht zu bestehen. Da hat man endlich nach vielen Anstrengungen den neuen Job gefunden und könnte erleichtert aufatmen, doch dann geht der Druck weiter. Man steht unter Beobachtung. Die Probezeit gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu prüfen, ob der neue Mitarbeiter die Leistungsanforderungen erfüllt. Aber auch der Arbeitnehmer kann innerhalb dieser Zeit prüfen, ob die Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes den eigenen Vorstellungen entsprechen.


Wenn man als neuer Mitarbeiter feststellt, dass die angenommenen Aufgaben nicht den Vorstellungen entsprechen und oftmals auch nicht dem, was der Arbeitgeber in den Vorstellungsgesprächen versprochen hat, ist die Frustration sehr schnell groß. Natürlich möchte sich jeder neue Mitarbeiter zu Beginn besonders gut präsentieren und wird sich sehr engagiert zeigen. Wenn aber ganz schnell klar wird, dass z. B. die neue Aufgabe nur mit größter Anstrengung und vielen Überstunden zu erfüllen ist, ist davon auszugehen, dass dies auch nach der Probezeit so bleiben wird. Wer nicht auf Dauer 60 Stunden arbeiten möchte, sollte sich gut überlegen, ob er im Unternehmen bleiben möchte. Rasches Handeln ist gefordert. Was bedeutet, dass man wieder in den Bewerbungsprozess einsteigen muss. Eine Schwierigkeit besteht dann darin, diesen schnellen Wechsel in den Bewerbungsunterlagen zu erklären. Eine Möglichkeit ist, im Anschreiben nicht darauf einzugehen, sondern das persönliche Gespräch abzuwarten. In dem Gespräch muss dann ein diplomatischer Weg gefunden werden, die Situation zu erklären, ohne illoyal zu sein. Andeutungen darüber, dass sich die Aufgabe anders dargestellt hat als ursprünglich versprochen, sind aber erlaubt.

Die andere Seite ist die, wenn seitens des Arbeitgebers gekündigt wird – was gar nicht so selten vorkommt. Allerdings ist es in dem meisten Fällen so, dass auch der Arbeitnehmer merkt, dass es an der einen oder anderen Stelle nicht passt und man sich wohl daher besser trennen sollte. Auch hier sollte man schnellstmöglich aktiv werden und wieder in den Bewerbungsprozess einsteigen. Wenn man diese Tendenzen wahrnimmt, bitte nicht warten, bis der Arbeitgeber aktiv wird und die Kündigung ausspricht, sondern sofort wieder Bewerbungen schreiben, um nach Möglichkeit noch eine eigene Kündigung auszusprechen und um einen nahtlosen Übergang zur neuen Stelle zu haben. Auch in diesem Fall sollte der Wechselgrund erst in einem persönlichen Gespräch mit dem potenziellen Arbeitgeber genannt werden. Doch gibt es Kündigungsgründe, die durchaus erwähnt werden können, wie beispielsweise Umstrukturierungen oder Personalabbau im Unternehmen. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, kann man diese selbstverständlich erwähnen und sollte sich dann auch ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen.

Komplizierter ist es, wenn der Kündigungsgrund beim Arbeitnehmer liegt. Hat man sich mit seinem Vorgesetzten, seinen Kollegen oder seinen Mitarbeitern nicht verstanden oder konnte die Erwartungen nicht erfüllen, kann es besser sein, sich kein Zeugnis ausstellen zu lassen, da die Gefahr besteht, dass man in ein zu schlechtes Licht gerückt wird – auch wenn Arbeitszeugnisse grundsätzlich wohlwollend formuliert sein sollen. Eine Alternative zu einem Arbeitszeugnis kann ein kurzes Referenzschreiben sein. Dies kann zum Beispiel der Leiter einer anderen Abteilung oder ein Kunde ausstellen. So eine Referenz macht selbstverständlich nur Sinn, wenn der Empfehlende etwas Positives berichten kann.


Grundsätzlich gilt, nicht in Panik verfallen, sondern aktiv werden. Mit einem „Ausrutscher“ zerstört man keinesfalls einen ansonsten stringenten Lebenslauf. Wie bereits oben erwähnt, Kündigungen in der Probezeit – egal von welcher Seite – kommen häufiger vor, als man gemeinhin denkt. 

Kommentare

  1. Kann man grundlos während der Probezeit gekündigt werden? Sofern Gründe vorliegen, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gründe dem Arbeitnehmer zu nennen oder kann dieser auf Hinweis zur Probezeit diese auch bewusst verschweigen?

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    1. Gründe müssen nicht genannt werden, meines Wissens. In der Regel sollte seitens des Arbeitgebers in einem Gespräch aber dargelegt werden, warum das Arbeitsverhältnis in Probezeit beendet wird.

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