Eines der schlimmsten
Szenarien ist für viele, die Probezeit nicht zu bestehen. Da hat man endlich nach
vielen Anstrengungen den neuen Job gefunden und könnte erleichtert aufatmen,
doch dann geht der Druck weiter. Man steht unter Beobachtung. Die Probezeit
gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu prüfen, ob der neue Mitarbeiter die
Leistungsanforderungen erfüllt. Aber auch der Arbeitnehmer kann innerhalb dieser
Zeit prüfen, ob die Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes den eigenen
Vorstellungen entsprechen.
Wenn man als neuer
Mitarbeiter feststellt, dass die angenommenen Aufgaben nicht den Vorstellungen
entsprechen und oftmals auch nicht dem, was der Arbeitgeber in den Vorstellungsgesprächen
versprochen hat, ist die Frustration sehr schnell groß. Natürlich möchte sich
jeder neue Mitarbeiter zu Beginn besonders gut präsentieren und wird sich sehr
engagiert zeigen. Wenn aber ganz schnell klar wird, dass z. B. die neue Aufgabe
nur mit größter Anstrengung und vielen Überstunden zu erfüllen ist, ist davon
auszugehen, dass dies auch nach der Probezeit so bleiben wird. Wer nicht auf
Dauer 60 Stunden arbeiten möchte, sollte sich gut überlegen, ob er im
Unternehmen bleiben möchte. Rasches Handeln ist gefordert. Was bedeutet, dass
man wieder in den Bewerbungsprozess einsteigen muss. Eine Schwierigkeit besteht
dann darin, diesen schnellen Wechsel in den Bewerbungsunterlagen zu erklären.
Eine Möglichkeit ist, im Anschreiben nicht darauf einzugehen, sondern das
persönliche Gespräch abzuwarten. In dem Gespräch muss dann ein diplomatischer
Weg gefunden werden, die Situation zu erklären, ohne illoyal zu sein.
Andeutungen darüber, dass sich die Aufgabe anders dargestellt hat als ursprünglich
versprochen, sind aber erlaubt.
Die andere Seite ist
die, wenn seitens des Arbeitgebers gekündigt wird – was gar nicht so selten
vorkommt. Allerdings ist es in dem meisten Fällen so, dass auch der
Arbeitnehmer merkt, dass es an der einen oder anderen Stelle nicht passt und
man sich wohl daher besser trennen sollte. Auch hier sollte man
schnellstmöglich aktiv werden und wieder in den Bewerbungsprozess einsteigen. Wenn
man diese Tendenzen wahrnimmt, bitte nicht warten, bis der Arbeitgeber aktiv
wird und die Kündigung ausspricht, sondern sofort wieder Bewerbungen schreiben,
um nach Möglichkeit noch eine eigene Kündigung auszusprechen und um einen
nahtlosen Übergang zur neuen Stelle zu haben. Auch in diesem Fall sollte der
Wechselgrund erst in einem persönlichen Gespräch mit dem potenziellen Arbeitgeber
genannt werden. Doch gibt es Kündigungsgründe, die durchaus erwähnt werden
können, wie beispielsweise Umstrukturierungen oder Personalabbau im
Unternehmen. Erfolgt die Kündigung aus einem dieser Gründe, kann man diese
selbstverständlich erwähnen und sollte sich dann auch ein Arbeitszeugnis
ausstellen lassen.
Komplizierter ist es,
wenn der Kündigungsgrund beim Arbeitnehmer liegt. Hat man sich mit seinem
Vorgesetzten, seinen Kollegen oder seinen Mitarbeitern nicht verstanden oder
konnte die Erwartungen nicht erfüllen, kann es besser sein, sich kein Zeugnis
ausstellen zu lassen, da die Gefahr besteht, dass man in ein zu schlechtes
Licht gerückt wird – auch wenn Arbeitszeugnisse grundsätzlich wohlwollend
formuliert sein sollen. Eine Alternative zu einem Arbeitszeugnis kann ein
kurzes Referenzschreiben sein. Dies kann zum Beispiel der Leiter einer anderen
Abteilung oder ein Kunde ausstellen. So eine Referenz macht selbstverständlich nur
Sinn, wenn der Empfehlende etwas Positives berichten kann.
Grundsätzlich gilt,
nicht in Panik verfallen, sondern aktiv werden. Mit einem „Ausrutscher“
zerstört man keinesfalls einen ansonsten stringenten Lebenslauf. Wie bereits
oben erwähnt, Kündigungen in der Probezeit – egal von welcher Seite – kommen häufiger
vor, als man gemeinhin denkt.
Kann man grundlos während der Probezeit gekündigt werden? Sofern Gründe vorliegen, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Gründe dem Arbeitnehmer zu nennen oder kann dieser auf Hinweis zur Probezeit diese auch bewusst verschweigen?
AntwortenLöschenGründe müssen nicht genannt werden, meines Wissens. In der Regel sollte seitens des Arbeitgebers in einem Gespräch aber dargelegt werden, warum das Arbeitsverhältnis in Probezeit beendet wird.
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