Das
Arbeitszeugnis soll für Personaler ein zentrales Instrument sein, um Bewerber
einzuschätzen. Bewerber können mittels ihrer Zeugnisse auf berufliche
Erfahrungen und Erfolge aufmerksam machen. Soweit so gut. Doch der seit einigen
Jahren deutlich erkennbare Trend zu sehr guten Zeugnissen erschwert eine
objektive Einschätzung des Bewerbers. Zumal es sich immer mehr durchsetzt, dass
Arbeitnehmer ihre Zeugnisse selber formulieren dürfen. Bei der Selbsteinschätzung
neigt man dann dazu, sich selbst sehr gute Noten zu geben und das Zeugnis mit
Kompetenzen und den dazugehörigen Adjektiven und Adverbien zu überfrachten. Um
sehr gute Arbeitsleistungen zu dokumentieren, ist es nicht angezeigt, die Liste
der gängigen Kernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen komplett in ein
Zeugnis zu übernehmen. Im Gegenteil, ein Arbeitnehmer, der sich in allen
Bereichen Bestnoten gibt, wirkt absolut unglaubwürdig. Zumal auch der Eindruck
des „Weglobens“ seitens des Arbeitgebers entstehen kann. In wirklich aussagekräftigen
Zeugnissen, die von der Benotung her einem „sehr gut“ entsprechen, sollten
neben dem Aufgabengebiet die Erfolge und Sonderaufgaben angemessen dargestellt
und in der erweiterten Leistungsbeurteilung ein Portfolio von Kernkompetenzen
und Schüsselqualifikationen benannt werden, die an das jeweilige Stellenprofil
und die ausgeübte Tätigkeit geknüpft sind. So ist nur logisch, dass bei einem
Controller andere Fähigkeiten essenziell sind, als bei einem Marketing Manager
oder einem Sales Spezialisten oder gar bei einem Wissenschaftler. Zudem können
und werden Kompetenzen aus dem Kontext abgeleitet – zumindest sind erfahrene
Zeugnisleser dazu in der Lage.
Typische
überfachliche Kernkompetenzen, die in nahezu allen Zeugnisse auftauchen sind
Interaktions- und Kommunikationsstärke, Verantwortungsbewusstsein,
Flexibilität, Umsicht, Veränderungsbereitschaft, Engagement, Eigenständigkeit,
Teamfähigkeit, etc., aber auch diese genannten müssen nicht zwingend alle
zusammen erwähnt werden. Hier kann weniger durchaus mehr sein!
Kommentare
Kommentar veröffentlichen