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Code of Conduct für den Umgang mit Bewerbern

Wie wäre ein allgemeingültiger Code of Conduct für den Umgang mit Bewerbern? Sicher sinnvoll. Denn wer im Bewerbungsprozess steht, erlebt kuriose Dinge. Im schlechten Umgang mit Bewerbern kommen einige Unternehmen auf immer neue Ideen. Nicht nur, dass man in der Regel keine Eingangsbestätigungen mehr schickt – auch wenn die Technik hier vielfältige Möglichkeiten bietet – nein, auf Stellen, auf die sich der Bewerber beworben hat, bekommen in Absagen ganz andere Titel. Glauben Sie nicht, kommt aber häufiger vor, als Sie denken. Da bewirbt man sich auf eine Stelle für einen Leiter Finanz- und Rechnungswesen und bekommt eine Absage, aus der hervorgeht, dass man für ausgeschriebene Teamleiterstelle leider nicht in die engere Auswahl kommt.
Auch nimmt die Kreativität hinsichtlich der Bezeichnungen der ausgeschriebenen Funktionen immer mehr zu. Da sucht ein Unternehmen z. B. einen Director Purchasing und beschreibt das dazugehörige Aufgabengebiet derart, das Bewerber glauben könnten, man hätte es hier mit einer echten Führungsposition zu tun. Doch weit gefehlt! Auf telefonische Nachfrage bekommt der Bewerber die ernüchternde Auskunft, das weder das Gehalt noch die Berichtslinie passen. Ein Director Global Purchasing, der an den Director Sales berichtet und ein Jahresgehalt beziehen soll, über das sich Uniabsolvent freuen würde, passt doch nicht zusammen. Warum ist das Unternehmen nicht ehrlich und formuliert die Stellenausschreibung gemäß den Tatsachen? Damit erspart sich die Personalabteilung eine Vielzahl nicht passender Bewerbungen und den Bewerbern eine Menge Frustration. Schlimmer sind natürlich nur die Stellenausschreibungen, die in der Realität gar nicht existieren, und die nur zu Marketingzwecken ausschrieben werden.

Oder Sie sind seit längerem arbeitssuchend – ja, das gibt es tatsächlich trotz Fachkräftemangel. Für viele Mitarbeiter in Personalabteilungen machen Sie sich damit verdächtig und werden sehr schnell aussortiert. Dass hoch qualifizierte Bewerber aus der 2. Führungsebene oder ausgewiesene Fachspezialisten, die jenseits der 45 sind, es schwer haben im Arbeitsmarkt, ist bei einigen Personalern noch nicht angekommen. Oder aber das Phänomen der nicht gelesenen Unterlagen. Sie sitzen im Vorstellungsgespräch und merken ganz schnell, dass Ihre Gegenüber Ihre Bewerbungsunterlagen in nicht gelesen haben. Natürlich können Sie als Bewerber Ihren Gesprächspartner nicht darauf hinweisen, denn Sie sind ja an dem neuen Job interessiert. Diese Auflistung ließe sich beliebig fortsetzen.


Daher wäre es sinnvoll, wenn sich alle Unternehmen an feste Regeln halten und in einem Verhaltenskodex die Maßstäbe verbindlich festhalten und einen Leitfaden an der Hand haben - eben einen Code of Coduct.

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